Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der jwh entertainment gmbh
(kurz: JWH)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der JWH (z.B. Comedytour, Comedyboot, KarokeBus, Radeberger Erlebnis Tour etc.), die Verwendung der Karten und der Zutritt zu den Veranstaltungen, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB).
(2) JWH ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) JWH veranstaltet in verschiedenen deutschen Städten unterschiedliche Veranstaltungskonzepte wie z.B. Comedytouren. Auf diesen Touren wird, während einer Fahrt mit Bus oder Schiff, entweder ein eigens dafür produziertes, regional bezogenes Theater- bzw. Comedystück oder Live-Musik aufgeführt – an den Originalschauplätze der jeweiligen Geschichte.
(2) Der Vertrag über die Teilnahme an einer der oben genannten Touren wird zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und JWH abgeschlossen, wobei der Käufer ein Angebot abgibt, welches JWH bei Verfügbarkeit der gewünschten Eintrittskarten annimmt.
(3) Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze kann nicht gewährt werden. Auf Veranstaltungen von JWH besteht grundsätzlich freie Platzwahl.
(4) Für einige, speziell ausgewiesene Touren, besteht die Möglichkeit, weitere Leistungen wie z.B. einen anschließenden Restaurantbesuch hinzuzubuchen. JWH fungiert diesbezüglich nur als Vermittler. Ein Vertrag über diese Leistungen (z.B. Restaurantbesuch) kommt ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. gastronomische Einrichtung) zustande.
§ 3 Kauf von Eintrittskarten
(1) Der Vertrieb von Eintrittskarten für Veranstaltungen von JWH erfolgt durch JWH selbst sowie durch Dritte.
(2) Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden besteht auch dann nicht, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon oder Internet abgeschlossen wird. Gemäß § 312 B Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitgestaltung. Jede Bestellung von Eintrittskarten für eine der oben genannten Touren ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch JWH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.
(3) Nicht im Preis der Eintrittskarten enthalten sind etwaige Vorverkaufsgebühren und Versandkosten. Diese hat der Erwerber zu tragen.
(4) Bei den Bezahlmethoden Paypal und Sofort-Überweisung wird dem Kunden zusätzlich zum Ticket-Kaufpreis eine gesetzlich zugelassene Gebühr berechnet.
(5) Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 3 Jahre ab Erwerbsdatum.
(6) Sämtliche Rechnungsbeträge (gilt für öffentliche + exklusive Veranstaltungen / Touren) sind mind. 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von JWH einzugehen.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, betrunkene oder stark alkoholisierte Gäste den Zutritt zu unseren Shows zu verweigeren, ohne eine Rückerstattung des Ticketpreises zu gewährleisten.
(7) Es ist nicht gestattet eigene Getränke mit in die Show zu bringen. Es sei denn, jwh stimmt vorher der Mitnahme eigener Getränke zu. Die Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten
(1) Umtausch oder Rücknahme von Eintrittskarten sind nicht möglich.
(2) Geringfügige Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten.
§ 5 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsabbruch
(1) Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt sowie Erkrankung von Darstellern, behält JWH sich vor, Anfangszeiten und / oder Daten von Veranstaltungen zu ändern. Der Karteninhaber hat dann Anspruch auf eine Ersatzkarte der gleichen Kategorie soweit möglich oder wahlweise Erstattung des Kaufpreises. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so hat der Karteninhaber ebenfalls Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
(2) Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Ersatz des gezahlten Kaufpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.
(3) Weitere Aufwendungen der Karteninhaber werden nicht ersetzt, es sei denn, JWH hat den Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsabbruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Ansprüche sind durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem auf der Karte genannten Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle geltend zu machen, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Danach können Ansprüche auf Kartenersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises nicht mehr geltend gemacht werden.
(5) Bei weniger als 24 verkauften Eintrittskarten pro Veranstaltung behält sich JWH das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
§ 6 Haftung
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung von JWH erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet JWH unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen haftet JWH nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
(4) Die Haftung von JWH ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(5) Hinsichtlich der Zusatzleistungen (z.B. Restaurantbesuch) wird JWH als Vermittlungsagentur tätig und haftet nur für die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erbrachten Leistungen.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den Leistungen selbst, haftet allein der Leistungsträger (gastronomische Einrichtung), für die JWH vermittelnd tätig wird. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Kunden können nur gegen den Leistungsträger (z.B. Restaurant) geltend gemacht werden.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Es ist Karteninhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JWH nicht gestattet, Ton, Bild, Filme, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen.
(2) Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, mit Ausnahme üblicher Mobiltelefone, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JWH nicht auf die Tour, in den Bus oder auf das Schiff mitgebracht werden.
(3) Fotos und Bilder, die von Karteninhabern bei einer der oben genannten Touren erstellt werden, dürfen ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JWH. Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
(4) Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von JWH oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
§ 8 Zutritt zu den Veranstaltungen und Hausrecht
(1) Der Zutritt zu den Veranstaltungen von JWH ist nur mit gültiger Karte möglich. Die Karte berechtigt ausschließlich den Inhaber zum Zutritt und zur Ausübung eventueller anderer Rechte. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nicht mehr ein- bzw. zugelassen werden. Umtausch oder Rücknahme der Eintrittskarte sind nicht möglich.
(2) Für verloren gegangene Eintrittskarten wird von JWH kein Ersatz geleistet.
(3) Große Taschen und andere sperrige Gegenstände, dürfen nicht mit in die jeweilige Location (Bus, Schiff etc.) genommen werden.
(4) Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der oben genannten Touren ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen von JWH und seiner Beauftragten während der Veranstaltung Folge zu leisten.
(5) Das Personal von JWH ist berechtigt, Besucher der Veranstaltung zu verweisen, wenn andere Veranstaltungsteilnehmer durch sie belästigt werden oder sie die Veranstaltung auf andere Weise erheblich stören. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen.
(6) Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen der oben genannten Touren gefunden werden, sind beim Servicepersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Servicepersonal mitzuteilen. JWH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
§ 9 Anwendung deutschen Rechts und Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
(2) Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Hamburg.